
Am 15.01.2020 tritt sie in Kraft: die sogenannte ,,Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Rhein-Erft-Kreises“ oder kurz ,,Katzenschutzverordnung“. Dafür hatte sich die Koalition aus CDU, Grünen und FDP auf Anregung der Katzenschutzvereine im Rhein-Erft-Kreis eingesetzt. Dabei geht es in erster Linie um den Schutz und die Vermeidung von Schmerzen, Leiden oder Schäden freilebender Katzen, die durch geeignete Maßnahmen verringert werden sollen.⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀
Der Rhein-Erft-Kreis weist eine hohe Anzahl freilebender Katzen auf, welche immer weiter ansteigt. Örtliche Tierschutzorganisationen führen seit Jahren ehrenamtliche Kastrationen von freilebenden Katzen durch, um die Zahlen konstant zu halten und nicht weiter ansteigen zu lassen. Nach Angaben von den Tierschutzorganisationen wurden allein in den Jahren 2014-2017 rund 2.088 Katzen im Rhein-Erft-Kreis eingefangen und 1.798 kastriert. Weiterhin werden in allen Kommunen an mehreren Futterstellen insgesamt 852 freilebende Katzen gefüttert. Problematisch dabei ist, dass an diesen Stellen auch immer wieder unkastrierte Freigängerkatzen hinzukommen, die bisher nicht erfasst wurden.⠀⠀⠀⠀⠀⠀
Da eine Katze bereits mit sechs Monaten fortpflanzungsfähig ist und eine weibliche Katze zwei Würfe mit jeweils 4-7 Welpen pro Jahr bekommen kann, kann es auf lange Sicht zu einer Überpopulation der Tiere kommen. Diese vermehren sich aber nicht nur untereinander, sondern ebenfalls mit Katzen aus menschlicher Obhut. Viele der eingefangenen Katzen sind gesundheitlich angeschlagen. Sie haben häufig Infektionskrankheiten, Parasiten oder chronische Erkrankungen. Durch Rangkämpfe innerhalb der größer werdenden Gruppen kommen Verletzungen hinzu. Auch die Anzahl unterernährter Katzen steigt mit der Anzahl der Tiere an.⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀
Die Verordnung sieht die Kastration als geeignetes und erforderliches Mittel an, um eine Katzenpopulation langfristig zu verkleinern und den freilebenden Katzen dadurch ein besseres und gesünderes Leben zu ermöglichen. Dadurch sinkt auch die Gefahr, dass Krankheiten auf Katzen in menschlicher Obhut oder direkt auf den Menschen übertragen werden können.
Daher ist es notwendig, dass jeder Halter einer Katze mit unkontrolliertem Freigang, sein Tier verpflichtend kastriert, kennzeichnet und registriert, damit dieses seinem Hal-ter/Eigentümer sicher zugeordnet werden kann. Durch die Registrierung kann eine Kastration nachvollzogen werden und im Falle eines entlaufenden Tieres, dieses sicher zugeordnet und zurück an den Halter übergeben werden. Die Kennzeichnung erfolgt mit-tels eines Mikrochips oder Ohrtätowierung. Die Registrierung muss bei den kooperierenden Haustierregistern TASSO e.V. oder dem Deutschen Tierschutzbund FINDEFIX erfolgen. Eine Kastration und/oder Kennzeichnung des Tieres, kann bei allen zugelassenen Tierärzten durchgeführt werden und ist vom Halter selbst zu tragen. Reine Wohnungskatzen sind von der Verordnung nicht betroffen.⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀
Nur durch eine solche Maßnahme, kann eine Überpopulation verhindert und den freilebenden Katzen ein besseres und gesünderes Leben ermöglicht werden.
Nach Inkrafttreten der Verordnung sollten Katzenbesitzer innerhalb von vier Wochen ihren Verpflichtungen nachkommen.
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