Verwaltungsgericht Köln bestätigt Rechtsauffassung der Koalition Antrag der BSW-Gruppe abgelehnt

30.04.2026

Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag der BSW-Gruppe im Kreistag Rhein-Erft gegen die Festlegung der Ausschussgröße auf 15 Mitglieder abgelehnt und damit die Rechtsauffassung der Koalition aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP/FW sowie der Kreisverwaltung bestätigt.
Die BSW-Gruppe um ihren Vorsitzenden Hans Decruppe hatte beantragt, die bestehenden Fach-ausschüsse aufzulösen und deren Größe auf 17 Mitglieder festzusetzen. Diesen Antrag wies das Gericht nun zurück. In seiner Begründung stellt das Verwaltungsgericht klar: „Der Antrag wird abge-lehnt.“ Zudem fehle der Antragstellerin bereits die notwendige Antragsbefugnis, da eine Verlet-zung eigener Rechte nicht hinreichend dargelegt werden konnte.
Weiter stellte das Gericht klar, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, politische Entscheidungen des Kreistages grundsätzlich zu bewerten. Vielmehr gehe es nur darum, mögliche Rechtsverletzun-gen zu prüfen. Wörtlich heißt es, das Verfahren diene „nicht der Feststellung der objektiven Rechtswidrigkeit des Beschlusses“.
Besonders deutlich weist das Gericht darauf hin, dass die Festlegung der Ausschussgröße dem Or-ganisationsermessen des Kreistages unterliegt. Ein Eingriff durch das Gericht sei unzulässig: In dem Begehren der Antragstellerin liege „ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Organisationser-messen des Organs“. Dieses Ermessen habe sich an der Gewährleistung effektiver Ausschussarbeit zu orientieren und sei nur durch rechtliche Grenzen wie das Willkürverbot eingeschränkt.
Zudem stellte das Gericht fest, dass keineswegs erkennbar sei, dass ausschließlich eine Ausschuss-größe von 17 Mitgliedern rechtmäßig wäre. Vielmehr bestehe ein Gestaltungsspielraum seitens des Kreistages.
Der Fraktionsvorsitzende Gregor Golland erklärte dazu: „Das Urteil stellt klar, dass wir uns bei der Festlegung der Ausschussgrößen im Rahmen der geltenden Rechtslage bewegt haben. Die Rechts-auffassung der Koalition wurde ausdrücklich bestätigt. Gleichzeitig wird deutlich, dass der Kreistag über ein legitimes Organisationsermessen verfügt, das nicht durch gerichtliche Vorgaben ersetzt werden kann.“
Nicole Kolster, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Kreistagsfraktion, sieht im Urteil die Rechtmäßigkeit der Ausschussbildung bestätigt: "Wir haben sehr darauf geachtet, dass die Fraktionen gute Arbeitsmöglichkeiten haben und das Wahlergebnis in der Sitzverteilung der Aus-schüsse korrekt wiedergegeben wird.“
„Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ausdrücklich. Es ist festzuhalten, dass wir Herrn Decruppse frühzeitig Gespräche angeboten haben. Umso weniger nachvollziehbar und auch unseriös sind vor diesem Hintergrund seine öffentlichen Äußerungen. Eine sachorientierte Zu-sammenarbeit bleibt unser Anspruch – sie setzt jedoch voraus, dass politische Auseinandersetzun-gen auf einer fairen, respektvollen und verantwortungsbewussten Grundlage geführt werden.“, so der FDP/FW Fraktionsvorsitzende Ralph Bombis

Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts besteht nun Rechtssicherheit für die weitere Arbeit des Kreistages und seiner Ausschüsse. Die Koalition sieht sich in ihrem Vorgehen bestätigt und wird ihre Arbeit in den Gremien zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Erft-Kreis fortsetzen.