Stellungnahme von Willi Zylajew zur Diskussion und Berichterstattung um den Stellenplan des Jobcenters Rhein-Erft:

27.03.2024

"Es gibt nur ein Gremium, in dem der Stellenplan des Jobcenters in Gänze und in konkreter Verbindung mit den aktuellen arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen besprochen wird. Das ist die Trägerversammlung, die den Stellenplan 2024 einstimmig beschlossen hat. Mitglied der Trägerversammlung ist auch Herr Halbritter für die SPD-Fraktion. Ob die heute formulierte Haltung der SPD zum Stellenplan daher glaubwürdig ist, mag jede und jeder für sich beurteilen. Einen Diskussionsbeitrag der SPD in den entscheidenden Beratungen, zuletzt am 28.02.2024, hat es nicht gegeben.

Einige Punkte sind sachlich klarzustellen.

Anders als von der SPD suggeriert, gibt der Stellenplan keine Befristungsquoten vor. Innerhalb des Stellenumfangs von rund 400 Stellen, je zur Hälfte Kreis- und Bundesstellen, entscheidet die Geschäftsführung des Jobcenters im Einzelfall und nach konkreten Bedarfen, wann ein befristetes Arbeitsverhältnis sinnvoll sein kann. Daran ändert die Ablehnung des Stellenplans nichts.

Im Gegenteil: Ohne gültigen Stellenplan könnte das Jobcenter ausschließlich befristete Einstellungen, keine Beförderungen und keine Entfristungen vornehmen. Das hängt mit dem öffentlichen Haushaltsrecht zusammen. Wären die anderen Fraktionen der SPD also gefolgt, hätte sie genau das Gegenteil dessen erreicht, was sie vorgibt zu wollen. Auch hier besteht ein Widerspruch zwischen Handeln und öffentlichen Erklärungen.

Und auch der Befristungsanteil selbst steht in einem inhaltlichen Kontext, den wir seit gut zwei Jahren in jeder Trägerversammlung besprechen.

Die Geschäftsführung und die Mitarbeiterschaft des Jobcenters arbeitet seit Jahren unter schwierigen Bedingungen. Erst kam Corona, dann die Flut, dann der Ukraine-Krieg. Neben diesen unveränderlichen Faktoren hat der Bund mit der Bürgergeldreform die größten Veränderungen seit Jahren aufgelegt. Außerdem spielt er mit dem Gedanken, bereits beschlossene Mittelkürzungen in den Verwaltungskostenbudgets der Jobcenter noch auszudehnen. Denn mit der Kindergrundsicherung und den zentralen Sparvorgaben innerhalb der Bundesregierungen sind Aufgabenverlagerungen weg von den Jobcentern bereits abzusehen oder beschlossen. Unter diesen Bedingungen kann es sehr wohl sinnvoll sein, in manchen Bereichen befristete Einstellungen vorzunehmen.

Die Kreis-SPD sollte den Anteil der von ihrer Partei geführten Bundesregierung an diesen Prozessen kennen. Jedenfalls spricht die Trägerversammlung darüber seit Monaten. Die Zusammenhänge sind klar.
Beherztes Schweigen war in der Regel der markante Beratungsbeitrag des entsandten Sozialdemokraten.

Das widersprüchliche Verhalten der Sozialdemokraten in der Trägerversammlung, im Kreisausschuss und Kreistag ist ein unbegründetes Misstrauensvotum gegen das Jobcenter, alle dort tätigen Personen und auch die Agentur für Arbeit in Brühl als weiteren Träger.
Die Nichtäußerung in den entscheidenden Sitzungen und das einstimmige Votum der Trägerversammlung passen nicht mit den wohlfeilen Erklärungen für die Öffentlichkeit in diesen Tagen zusammen.

Mit dieser populistischen Politik will die SPD innerhalb ihrer zerstrittenen Truppe punkten, nimmt dafür aber keine Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen im Jobcenter, denen sie damit schadet. Solches Verhalten schadet dem demokratischen Miteinander.